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   BVerwG, 27.07.1959 - IV C 47.59   

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BVerwG, 27.07.1959 - IV C 47.59 (https://dejure.org/1959,164)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1959 - IV C 47.59 (https://dejure.org/1959,164)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1959 - IV C 47.59 (https://dejure.org/1959,164)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2227
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

    Inwiefern das Berufungsurteil auf einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1959 - BVerwG 4 C 47.59 - (NJW 1959 S. 2227) beruhen könnte (I 1 der Beschwerdeschrift), ist in keiner Weise dargetan und auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 29.03.1967 - III CB 151.64
    Die Beteiligte hat die Beschwerde weiterhin damit begründet, daß das angefochtene Urteil im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1962 - BVerwG III C 91.59 - stehe, nach dem zum Begriff eines Gewerbes eine nachhaltige, auf Gewinnerzielung gerichtete, nach außen erkennbare, selbständige berufsmäßige Arbeitstätigkeit erforderlich sei, sowie zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - und vom 27. Februar 1963 - BVerwG V C 53.62 -, in denen ausgeführt sei, daß die Verschweigung von Einnahmen zum Zwecke der Steuerhinterziehung nicht zu Entschädigungen im Lastenausgleich führen könne.

    Im Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - ist ausgeführt, daß eine Schadensfeststellung am Betriebsvermögen nicht dadurch ausgeschlossen ist, daß der Betriebsinhaber das Gewerbe zwar abgemeldet, aber heimlich weiterbetrieben hatte, so daß damals dafür keine Gewerbesteuer und keine Beiträge zu beruflichen Zuschüssen entrichtet wurden.

  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61

    Rechtsmittel

    Eines zusätzlichen Hinweises des Gerichts in rechtlicher Beziehung hätte es unter diesen Umständen nur bedurft, wenn das Gericht von einer festen Rechtsprechung oder einer zuvor zu erkennen gegebenen Rechtsauffassung hätte abweichen wollen (vgl. Urteile vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959 S. 2227] und vom 12. Mai 1961 - BVerwG I C 129.60 - [NJW 1961 S. 1549]).
  • BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70

    Feststellung des Verlustes eines Briefmarkenhandels des Klägers als

    Er hat in seinem Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - (RLA 1959, 365) ausgeführt, § 22 FG dürfe nicht dahin ausgeweitet werden, daß jedes vor der Schädigung liegende Verhalten gegenüber irgendeiner Dienststelle die Schadensfeststellung beeinflussen müsse.
  • BVerwG, 11.05.1982 - 6 B 20.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

    Eine Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1959 - BVerwG 4 C 47.59 - (NJW 1959, 2227) wird von der Beschwerde nicht dargetan.
  • BVerwG, 05.10.1979 - 2 B 83.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit

    Auf diese rechtlichen Gesichtspunkte hätte das Berufungsgericht jedenfalls hinweisen müssen (vgl. u.a. Urteil vom 27. April 1959 - BVerwG 4 C 47.59 - [NJW 1959, 2227]).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 B 24.83

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Hinweispflicht - Verfahrensrechtliche

    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - (NJW 1959 S. 2227), vom 14. Mai 1963 - BVerwG VII C 40.63 - (a.a.O.) und vom 27. Mai 1964 - BVerwG VIII C 362.63 - (BVerwGE 18, 315) zugelassen werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 05.02.1969 - IV B 11.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Urteil vom 27. Juli 1959 (NJW 1959, 2227),.
  • BVerwG, 16.01.1969 - IV B 228.68

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlendem Hinweis auf offensichtliche

    Das Berufungsgericht brauchte die Gründe und Wertungen, die es - im Gegensatz zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts - seinem Urteil zugrunde legen wollte, nicht ausdrücklich zur rechtlichen Erörterung zu stellen (vgl. dazu die Urteile vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959, 2227] und vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 51.64 - in ZLA 1965, 325 [326]).
  • BVerwG, 30.12.1978 - 1 B 99.76

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Begriff der Teilnahme am

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1959 (NJW 1959, 2227) seien die Verfahrensbeteiligten zumindest dann, wenn von der bis dahin vorgenommenen rechtlichen Würdigung abgewichen werden solle, auch darauf aufmerksam zu machen, wie der Sachverhalt rechtlich eingeordnet werden könne und welche rechtlichen Folgerungen aus dem Sachverhalt gezogen werden könnten.
  • BVerwG, 13.12.1977 - 3 C 75.75

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 10.03.1970 - III B 14.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 30.04.1968 - IV B 72.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.01.1967 - VII B 197.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62

    Antrag auf Gewährung einer Altsparerentschädigung - Zulässigkeit einer Beschwerde

  • BVerwG, 15.07.1960 - VII C 239.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1971 - VII B 126.69

    Beiträge politischer Gemeinden zur Besoldung des örtlichen Pfarrers - Verstoß

  • BVerwG, 09.12.1970 - V C 122.68

    Beihilfe zum Lebensunterhalt einschließlich eines Selbstständigenzuschlages -

  • BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 204.65

    Befristung und Auflage bei Bewilligung - Beweislastverteilung bei

  • BVerwG, 27.07.1961 - III C 139.58

    Rechtsmittel

  • LSG Hessen, 26.07.1972 - L 5 V 1154/70

    Hinzukommen einer weiteren Schädigungsfolge zu einer bindend anerkannten

  • BVerwG, 02.08.1962 - VI B 11.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.08.1961 - IV B 276.59

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 B 7.78

    Schädigung wegen Nichtbeendigung eines Habilitationsverfahrens wegen Weigerung

  • BVerwG, 07.10.1959 - IV C 49.59

    Möglichkeit der Umdeutung einer Einspruchsentscheidung in einen Widerruf -

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